Inhaltsübersicht
Finanziell wird 2024 für uns alle teurer.
Das steuerfreie Einkommen steigt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen.
Vereinfachte Buchführungspflicht per EÜR:
GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter):
Der Mindestlohn steigt in 2024:
bAV – steuerfrei mehr investieren:
Was kommt sonst noch in 2024 alles auf uns zu?
Na, freut ihr euch auch auf den Frühling?
Regen gab und gibt es ja reichlich.
Immerhin regnete es im Dezember´23 durchschnittlich etwa 114 Liter pro Quadratmeter. Das sind rund 44 Liter über dem vierjährigen Mittelwert des Referenzzeitraums 1961-1990. Den Meteorologen zufolge zählte der Dezember zu den nassesten Monaten seit 1881.
Kann also nur besser werden. Hoffentlich.
Wegen den Klimaveränderungen werden wir uns aber an solche Phasen gewöhnen müssen.
Aber jetzt freuen wir uns erst mal über den milden Frühling.
Aus technischen und organisatorischen Gründen, die ich jetzt nicht näher erläutern werde, kommt dieser Beitrag später als geplant. Da die Änderungen für 2024 aber das ganze Jahr betreffen, wollte ich euch die Infos dazu nicht vorenthalten.
Finanziell wird 2024 für uns alle teurer.
Die Energiekosten steigen (Stichwort CO2-Abgabe), die Mieten werden weiter steigen,
… und der Thermomix ist auch 100€ teurer geworden.
Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen 2024 um mindestens 10 Prozent. Auch für die Hausrat- oder Gebäudeversicherungen werden für das kommende Jahr ebenfalls Preissteigerungen erwartet.
Aber gerade finanziell gibt auch positives für 2024.
Das steuerfreie Einkommen steigt.
Der Grundfreibetrag steigt 2024 von 10.908€ auf 11.604€ für Ledige, für Verheiratete sind es künftig 23.208€. Bis dahin ist Dein Einkommen künftig steuerfrei, Steuern werden erst darüber fällig.
Auch andere Freibeträge erhöhen sich, beispielsweise der Kinderfreibetrag. Er steigt von 8.952€ auf 9.312€ je Kind.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen.
In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze von 7.100€ auf 7.450€ (Ost) bzw. von 7.300€ auf 7.550€ (West) brutto pro Monat.
In der Pflegeversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Grenze überall auf 5.175€.
Wenn Du in 2024 mehr als 69.300€ brutto im Jahr verdienst, kannst du in die private Krankenversicherung wechseln. Das solltest Du Dir aber gut überlegen, denn der Wechsel zurück ist nur schwer möglich.
Vereinfachte Buchführungspflicht per EÜR:
Selbständige können die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung anstatt der komplizierteren Buchführung mit Jahresabschluss nutzen. Die Grenzen, bis zu denen die EÜR reicht, steigen von 600.000 Euro Umsatz auf 800.000 Euro Umsatz und von 60.000 Euro Gewinn auf 80.000 Euro Gewinn.
GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter):
Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird auf 1.000 Euro netto (bisher 800 Euro netto) erhöht.
Homeoffice-Pauschale:
Das Finanzamt erkennt 210 Tage Homeoffice mit einer jeweils anzusetzenden Pauschale von sechs Euro bei den Werbungskosten auch in 2024 an. Das macht insgesamt 1.260 Euro, die deine dann natürlich nicht anfallenden Fahrtkosten im Rahmen der Pendlerpauschale zumindest teilweise ausgleichen.
Das gilt natürlich für Angestellte, aber in den meisten Fällen eben auch für Selbständige.
Der Mindestlohn steigt in 2024:
Ab 1. Januar steigt der Mindestlohn auf 12,41€ ( bisher waren es 12€ ). Damit darfst Du auch in einem Minijob mehr verdienen. Die Minijob-Grenze steigt von 520€ auf 538€ im Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.
Das Bürgergeld steigt:
2024 bekommen alleinstehende Erwachsene 563€ pro Monat, Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 471€. Kinder bekommen 390€ (sechs bis 13 Jahre) bzw. 357€ (bis zum 6. Geburtstag).
Elterngeld:
Ab dem 1. April 2024 wird die Grenze für Paare von bisher 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt. Wer gemeinsam ein höheres Einkommen erzielt, erhält dann kein Elterngeld mehr.
Kinderkrankengeldtage:
Ab 2024 können berufstätige Eltern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, anstelle von 10 Tagen Kinderkrankengeld dann 15 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Alleinerziehende erhalten eine Ausweitung auf 30 statt 20 Arbeitstage. Beantragt werden muss das Kinderkrankengeld bei der eigenen Krankenkasse.
bAV – steuerfrei mehr investieren:
In 2024 kannst Du steuerfrei höhere Beträge in die betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sparen. Pro Monat kannst Du bis zu 604€ steuerfrei einzahlen ( 302€ sind steuer- und sozialabgabenfrei ).
Erwerbsminderungsrente:
Ab Juli 2024 gibt es eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente, abhängig jeweils vom Rentenbeginn. Für Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 begonnen haben, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
Förderung von E-Autos
Ab 2024 ändert sich die Förderung für vollelektrische Autos. Der Bundesanteil der Förderung für E-Autos mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro beträgt dann nur noch 3.000 Euro statt 4.000 Euro. Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
Was kommt sonst noch in 2024 alles auf uns zu?
E-Rezept:
Ab dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Medikamente elektronische Rezepte auszustellen.
Führerscheine laufen ab:
Die rosafarbenen und grauen Führerscheine, aber auch Führerscheine im Scheckkartenformat laufen ab. Ob ihr davon betroffen seid, könnt ihr hier beim ADAC mit dem “Führerschein-Umtausch-Rechner” herausfinden.
Kinderreisepass:
Ab 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Für Reisen mit Kindern außerhalb der EU (auch Großbritannien) ist künftig ein normaler Reisepass samt Chip nötig. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Fristablauf gültig.
Für Reisen innerhalb der EU wird ein normaler Personalausweis benötigt.
USB-C kommt.
Das einheitliche Ladekabel kommt. Auch in Deutschland, nur halt etwas später. Eigentlich hätte die europäische Richtlinie zum 28.12.2023 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, aber wie's aussieht wird das vor Februar 2024 wohl eher nichts. Info: www.heise.de
muss sich in der EU für andere Messenger öffnen.
Laut den Vorgaben des Digital Markets Act (DMA), wirst du zukünftig in WhatsApp jetzt auch mit Kontakten chatten können, die einen anderen Messenger nutzen - zumindest in der Theorie. Der Messenger hat die entsprechenden Grundlagen dafür geschaffen (Info).
Schon bald könnte es also möglich sein, von Telegram aus einen WhatsApp-Kontakt anzuschreiben. Wann das in der Praxis funktioniert, ist aber noch nicht bekannt.
Gemäß dem DMA muss Apple beispielsweise auch alternative App Stores auf dem iPhone zu lassen.
Das Deutschlandticket bleibt.
Preis bleibt gleich: Das Deutschland-Ticket kostet auch im laufenden Jahr nur 49 Euro pro Monat. Das haben die Verkehrsminister der Länder bei einer Sonderkonferenz beschlossen (Info).
Fun Fact: 2023 standen Verkehrsteilnehmer in Baden-Württemberg zusammen 42.770 Stunden lang im Stau – also insgesamt über vier Jahre und zehn Monate. Das waren 3.495 Stunden (fast fünf Monate) mehr als im Vorjahr. (Quelle: ADAC)
Cannabis Legalisierung
zum 01. April 2024 (01. Juli 2024).
Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.
Das Gesetz soll überwiegend am 1. April 2024 in Kraft treten, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sollen ab Juli 2024 gelten.
Straffreier Besitz (Mitführen in der Öffentlichkeit) ist möglich zum Eigenkonsum bis 25g.
Der straffreie private Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche blühende Pflanzen und ist vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen.
Die Abgabe des geernteten Cannabis (Blüten) ist ausschließlich an Mitglieder erlaubt; keine Weitergabe an Dritte; max. 25g Cannabis pro Tag, max. 50g pro Monat, max. 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat. Die Abgabe an Heranwachsende unter 21 Jahren ist begrenzt auf eine Menge von 30g pro Monat.
Konsum in den Räumlichkeiten der Vereinigung ist ebenso verboten wie der öffentliche Konsum nahe Schulen, Kitas o.ä. sowie in Fußgängerzonen bis 20 Uhr. Es gilt gleichzeitig ein Verbot der Ausgabe von Alkohol, Tabak oder anderen Genuss- und Rauschmitteln.
Brückentage 2024 optimal nutzen:
Der gesetzliche Mindestanspruch für Urlaubstage in Deutschland liegt aktuell bei 20 Tagen - also vier Wochen pro Jahr.
Diese unterscheiden sich allerdings von Unternehmen zu Unternehmen. In manchen Unternehmen bekommt man auch gerne mal 30 Urlaubstage pro Jahr.
Damit ihr möglichst viel zusammenhängende Urlaubstage bekommt, gibt es bei NETZWELT eine Übersicht aller Brückentage 2024.
Gebäude-Energie-Gesetz (GEG):
Für die meisten Neubauten müssen ab Januar 2024 Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.
Als erneuerbare Energien gelten Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie, ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen, oder sogenannter grüner Wasserstoff.
Bereits bestehende Heizungen müssen nicht getauscht werden!
Solarpflicht
In Baden-Württemberg gibt es eine Solarpflicht für Wohngebäude bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Du kannst alternativ auch eine Anlage für Solarthermie installieren.
Auch Berlin hat eine Solarpflicht, und zwar für alle neuen Gebäude mit mehr als 50 m² Nutzfläche. Wenn Du Dein Dach stärker umbaust, gilt die Pflicht ebenfalls.
Wenn Du neu baust, musst Du in Hamburg eine Photovoltaik-Anlage einbauen. Ab 2025 gilt das auch für Bestandsgebäude, wenn Du die äußerste Schicht des Daches erneuern lässt, z. B. die Ziegel. Solarthermie als Ersatz ist erlaubt.
In diesen Bundesländern kommt die Solarpflicht:
Ab 1. Juli 2024 musst Du in Bremen eine PV-Anlage einbauen, wenn Du Dein Dach sanierst. Ab 1. Juli 2025 gilt die Pflicht für alle Neubauten (ab mind. 50 m² Dachfläche). Achtung: Solarthermieanlagen werden nur teilweise anerkannt.
In Niedersachsen musst Du ein neues Haus so bauen, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann. Ab 2025 gilt eine Solarpflicht bei allen Neubauten und wenn Du das Dach grundlegend sanierst. Dann musst Du mind. die Hälfte der Fläche mit Solarmodulen belegen. Es gibt aber Ausnahmen, z. B. wenn Du auf Solarthermie setzt.
Auch in Nordrhein-Westfalen gilt die Solarpflicht für neue Wohnhäuser ab 2025. Achtung: Hier gilt der Zeitpunkt, zu dem Du den Bauantrag stellst. Ab 2026 gilt eine Solarpflicht auch, wenn Du das Dach komplett sanierst. Generell gilt die Pflicht immer erst ab 50 m² Dachfläche.
In Schleswig-Holstein ist ab 2025 eine Solarpflicht für Dächer geplant. Die Details, z. B. ob sie auch für Wohnhäuser gelten soll, sind aber noch unklar.
Hier gibt es (noch) keine Solarpflicht:
Neue Wohnhäuser in Rheinland-Pfalz müssen seit 2024 so gebaut werden, dass Du später eine PV-Anlage nachrüsten kannst. Heißt: Das Dach muss eine PV-Anlage tragen können und Du musst z. B. einen Kabelschacht einbauen lassen. Das gilt auch, wenn Du das Dach sanierst.
In Bayern gilt für alle neuen Wohngebäude und bei Erneuerungen der Dachhaut ab 2025 eine Soll-Vorschrift für Solaranlagen. Einbauen musst Du aber keine.
In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und in Thüringen gilt bisher keine Solarpflicht.
Alle Details findest Du in unserem Ratgeber zur Solarpflicht (https://www.finanztip.de/photovoltaik/solarpflicht/). Dort steht auch, in welchen Kommunen es eine Solarpflicht gibt.
Fazit
Nicht alles wird teurer in 2024. Bleibt also nur zu hoffen, dass die Einnahmen auch entsprechend steigen.